aa) Gemäss Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit vom 21. Juni 1999 (SR 0.142.112.681) geniesst ein Arbeitnehmer aus dem EU-Raum in der Schweiz die gleichen steuerlichen und sozialen Ver- 2 DB.2011.60 2 ST.2011.90 -8- günstigungen wie die inländischen Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen (vgl. Anhang I, Art. 9 Abs. 2).