Das kantonale Steueramt schloss mit Vernehmlassung vom 20. April 2011 auf Abweisung der Rechtsmittel. Die eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) teilte mit Schreiben vom 24. Mai 2011 mit, auf eine Stellungnahme zu verzichten. Die Kammer zieht in Erwägung: 1. a) Der Pflichtige lässt einleitend geltend machen, es sei widersprüchlich, dass das kantonale Steueramt die streitbetroffene Rente über Jahre zu 80% besteuert habe und nunmehr plötzlich eine Besteuerung zu 100% vornehme.