betreffend Direkte Bundessteuer 2009 sowie Staats- und Gemeindesteuern 2009 -2- hat sich ergeben: A. Der 19.. geborene A war von Anfang Februar 1962 bis Ende März 1989 für die B Dänemark und danach bis zu seiner Pensionierung per 1. Oktober 1995 als C für die B Schweiz tätig. Seine dänische Pensionskasse hatte er nach dem Wechsel von Berufs- und Wohnort in die Schweiz beibehalten. Die ihm ab 1. Oktober 1995 zufliessende Altersrente aus Dänemark besteuerte der in D wohnhafte Pflichtige jeweils zu 80%.