Er ist denn auch gar nicht auf Einkünfte aus seiner Musikproduzententätigkeit angewiesen, da er seine Existenz ausreichend aus seinen Einkünften als Anwalt sichern kann. So ungewiss und schwer kalkulierbar der finanzielle Erfolg seiner Musikproduzententätigkeit zugestandenermassen ist, so unerheblich scheint die Gewinnerzielungskomponente aber auch für ihn selber zu sein.