Es ist dem Pflichtigen nicht zu unterstellen, dass er nicht lieber einen Gewinn als einen Verlust hinnehmen möchte. In den obgenannten Zahlen kommt aber überwiegend zum Ausdruck, dass er nicht seinen, sondern primär den Erfolg von E anstrebt. Dies mehr oder weniger nach dem Prinzip, "koste es was es wolle", was sich u.a. auch in der fehlenden Liquiditätsplanung zeigt. Er ist denn auch gar nicht auf Einkünfte aus seiner Musikproduzententätigkeit angewiesen, da er seine Existenz ausreichend aus seinen Einkünften als Anwalt sichern kann.