Am 11. November 2009 liess der Steuerkommissär dem Pflichtigen einen Ver- anlagungs- und einen Einschätzungsvorschlag für die Steuerperiode 2005 zukommen, wobei er den Verlust der Einzelunternehmung aufrechnete. In einem Begleitschreiben begründete er die Aufrechnung. Der Pflichtige liess hierauf erklären, dass er an der steuerlichen Anerkennung der selbstständigen Erwerbstätigkeit festhalte. Zudem bat er um einen Besprechungstermin. Am 3. Februar 2010 fand eine Besprechung zwischen dem Pflichtigen, dessen Vertreter und dem Steuerkommissär statt. Am 19. Februar 2010 bat der Steuerkommissär den Pflichtigen um die Beantwortung weiterer Fragen.