{"Signatur": "ZH_SRK_001", "Spider": "ZH_Steuerrekurs", "Datum": "2011-08-31", "PDF": {"Datei": "ZH_Steuerrekurs/ZH_SRK_001_DB-2011-59_2011-08-31.pdf", "URL": "https://www.strgzh.ch/assets/entscheide/StRG_DB_2011_59_rl.pdf", "Checksum": "514dd3e3bf2eec3385f2f00a48d16bda"}, "Scrapedate": "2025-07-26", "Num": ["DB.2011.59", "ST.2011.89"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Steuerrekursgericht 31.08.2011 DB.2011.59"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht 31.08.2011 DB.2011.59"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht 31.08.2011 DB.2011.59"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Direkte Bundessteuer 2005 sowie Staats- und Gemeindesteuern 2005 | Partneranwalt einer grossen Wirtschaftsanwaltskanzlei betätigt sich nebenher als Musikproduzent. Er betreut eine einzige Sängerin, für welche er Songs komponiert und Texte schreibt. Für ihre Vermarktung bedient er sich professioneller Partner der Musikbranche. Trotz Erfolg der Sängerin schreibt der Pflichtige über mehrere Jahre hohe Verluste. Eine Liquiditätsplanung und eine Planungserfolgsrechnung und -bilanz gibt es nicht. Aus den Akten ist nicht ersichtlich, wie der Pflichtige jemals auf eine insgesamt ausgeglichene Rechnung kommen will. Vertraglich hat er sich lediglich bescheidene Beteiligungen aus dem Erlös von CD-Verkäufen und Online-Downloads gesichert. Persönliche Beziehung zur Sängerin unklar. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist objektiv nicht zu erkennen und die Liebhaberkomponente überwiegt. 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Vertraglich hat er sich lediglich bescheidene Beteiligungen aus dem Erlös von CD-Verkäufen und Online-Downloads gesichert. Persönliche Beziehung zur Sängerin unklar. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist objektiv nicht zu erkennen und die Liebhaberkomponente überwiegt. Absprechung der Qualifizierung der Tätigkeit als selbstständige Erwerbstätigkeit. | Art. 18 Abs. 1 und Art. 27 Abs. 1 DBG; § 18 Abs. 1 und § 27 Abs. 1 StG\n\n b) Die für die Annahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit erforderlichen\nKriterien der Übernahme eigenen Risikos, des Einsatzes von Arbeitskraft und Kapital\nund der freien Organisation scheinen vorliegend ohne Weiteres erfüllt. Der Pflichtige\nkomponiert und textet für die Sängerin E. Die musikalische Zusammenarbeit mit ihr ist\naus den zahlreichen eingereichten CD's ersichtlich, wo er jeweils als Komponist/Texter\nund/oder Produzent erscheint. Er investiert sodann in die Produktion von CD's und ihre\nVermarktung (privates) Vermögen. In der Organisation seiner Tätigkeit ist er frei und\nunabhängig. Zu entscheiden bleibt, ob er diese Tätigkeit in der erkennbaren Absicht\nder Gewinnerzielung und mit einem planmässigen und anhaltenden Auftritt am Wirtschaftsverkehr ausübt. Die Behauptung der Gewinnerzielungsabsicht allein reicht für\nderen Nachweis nicht aus. Vielmehr muss sich diese in objektiver Weise manifestieren.\nSie kann sich insbesondere aus der Art des Vorgehens und der Prognose des realistischerweise zu erwartenden Totalgewinns ergeben.\n\nc) aa) Der Pflichtige hat seine Einzelunternehmung \"C\" am 23. Oktober 2003\nin das Handelsregister eintragen lassen. Eine Planungserfolgsrechnung und -bilanz für\ndie Musikproduzententätigkeit hat er nicht vorgelegt, ebensowenig eine Liquiditätsplanung. Den notwendigen Kapitalbedarf entnimmt er laufend seinen privaten Ersparnissen. Er geht davon aus, dass jederzeit der Durchbruch seiner Sängerin E geschehen\nkönne. Sie ist sein eigentliches \"Produkt\". Sein Ziel ist es, sie als Weltstar zu vermarkten. Diesfalls rechnet er mit vermehrten CD-Verkäufen, sowohl neuer als auch alter\nAufnahmen, und damit, dass einzelne Konzerte alsdann mit einem Gewinn von\nEUR 5'000.- bis 7'000.- veranstaltet werden können.\n\n1 DB.2011.59\n1 ST.2011.89\n-9-\n\nbb) In der Steuerperiode 2005 steht einem Betriebsertrag von Fr. 152'783.- ein\nAufwand von Fr. 537'882.56 gegenüber. Der Ertrag setzt sich wie folgt zusammen:\n\nCD-Verkauf Italy Fr. 29'227.-\nAutor-Ertrag Fr. 29'537.-\nKonzertertrag Italy Fr. 4'683.-\nAuflösung Wertberichtigung Vorjahr Fr. 89'336.-\nTotal erwirtschafteter Ertrag Fr. 152'783.-\n\nDer Aufwand gestaltet sich wie folgt:\n\nAufnahmen Fr. 41'475.80\nProduktion und Promotion Fr. 240'610.25\nKonzerte Italy 2. Album Fr. 186'614.50\nSängerin Fr. 40'000.00\nDrittproduktionen Fr. 4'699.20\nAufwand Material, Waren, Drittaufwand Fr. 513'399.75\nsonstiger Betriebsaufwand Fr. 24'482.81\nTotal Aufwand Fr. 537'882.56\n\nBetrachtet man den Konzertaufwand, so betrug allein der Posten \"Konzerte\nItaly\" rund das 40ig-Fache des erzielten Konzertertrags. Wieviele Konzerte im Jahr\n2005 abgehalten wurden, ist dabei nicht bekannt. Bemerkenswert ist aber, dass von\nvornherein keine Verträge oder Abmachungen bei den Akten liegen, die dem Pflichtigen einen substantiellen Anteil an Konzerterträgen von E zusichern würden. Der Aufwand von gegen Fr. 200'000.- steht damit keinem realistischerweise zu erwartenden\nErtrag gegenüber. Jedenfalls ist ein Rückfluss seiner Investitionen in die Konzerte,\nsoweit ersichtlich, vertraglich nicht abgesichert. So ist es überhaupt völlig unklar und in\nkeiner Art und Weise nachvollziehbar, wie der Pflichtige dereinst auf Konzertgewinne\n(= Erlös aus dem \"Verkauf\" des Konzerts ./. Kosten) von bis zu EUR 7'000.- pro Konzert kommen will. Selbst ausgehend von solchen Zahlen wäre sodann angesichts des\nhohen Konzertaufwands gänzlich offen, wie der Pflichtige eine gesamthaft ausgeglichene Rechnung erzielen möchte.\n\nIn den Folgejahren entwickelten sich die Zahlen der Konzerte wie folgt: 2006\nwird weder ein Konzertertrag noch -aufwand ausgewiesen, 2007 bloss ein Konzertaufwand \"Konzerte Italy 2. Album\" von Fr. 35'822.83 aber keinerlei Ertrag. Im Jahr 2008\nbetrug der Konzertaufwand \"Konzerte Italy 2. Album\" sodann Fr. 102'824.50, welchem\nimmerhin ein \"Konzertertrag Italy\" von Fr. 73'977.- gegenüberstand. Insgesamt beträgt\nder Konzertaufwand seit Beginn der Tätigkeit bis Ende 2008 rund Fr. 325'000.-, der\n\n"}