Expatriates, die im Ausland wohnhaft sind, die üblichen Reisekosten zwischen dem ausländischen Wohnsitz und der Schweiz, die notwendigen Kosten der Unterkunft in der Schweiz und die angemessenen Wohnkosten in der Schweiz bei nachgewiesener Beibehaltung einer ständigen Wohnung im Ausland (lit. a - c), wobei diese Kosten mit einem Pauschalbetrag von monatlich Fr. 1‘500.- geltend gemacht werden können (Art. 4 ExpaV). Analoge