In seiner Rekurs-/Beschwerdeantwort vom 27. April 2011 schloss das kantonale Steueramt auf kostenfällige Abweisung der Rechtsmittel. Gleiches beantragte die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) am 11. Mai 2011 bezüglich der direkten Bundessteuer 2008. Auf die Parteivorbringen wird, soweit rechtserheblich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. Der Einzelrichter zieht in Erwägung: