Im Einschätzungsentscheid vom 15. Oktober 2010 betreffend die Staats- und Gemeindesteuern, Steuerperiode 2008, rechnete das kantonale Steueramt die gesamte Expatriatezulage als steuerbares Erwerbseinkommen auf und schätzte sie mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 174‘100.- und einem steuerbaren Vermögen von Fr. 112‘000.- (zum Satz von Fr. 193‘000.-) ein. Am 20. Januar 2011 erging eine entsprechende Veranlagung für die direkte Bundessteuer 2008 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 174‘800.-