In der Steuerperiode 2008 erhielt sie für ihre Tätigkeit bei der D AG neben einem fixen Gehalt „Pauschalspesen Expatriates“ in Höhe von Fr. 18‘000.-, welche sie in ihrer Steuererklärung 2008 nicht bei den Einkünften deklarierte und somit sinngemäss als besondere Berufskosten geltend machte. Im Einschätzungsentscheid vom 15. Oktober 2010 betreffend die Staats- und Gemeindesteuern, Steuerperiode 2008, rechnete das kantonale Steueramt die gesamte Expatriatezulage als steuerbares Erwerbseinkommen auf und schätzte sie mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 174‘100.- und einem steuerbaren Vermögen von Fr. 112‘000.- (zum Satz von Fr. 193‘000.-) ein.