In der Folge wurde dieses Arbeitsverhältnis unter Beibehaltung ihres Einsatzorts bei der D AG über den 19. Januar 2011 hinaus wiederholt verlängert. In der Steuerperiode 2008 erhielt sie für ihre Tätigkeit bei der D AG neben einem fixen Gehalt „Pauschalspesen Expatriates“ in Höhe von Fr. 18‘000.-, welche sie in ihrer Steuererklärung 2008 nicht bei den Einkünften deklarierte und somit sinngemäss als besondere Berufskosten geltend machte.