Hinsichtlich der zentralen Frage nach den für einen Vergleich zwingend erforderlichen Fremddaten führt der Gutachter eine mehrgliedrige Analyse potentiell vergleichbarer und verfügbarer Vergütungsdaten für Portfolio-Manager über mehrere Datenbanken durch. Er kommt überzeugend zum Schluss, dass diese Daten sowohl von der Menge als auch der Qualität her für einen Fremdvergleich ausreichen. Gestützt darauf ermittelt er zwei fremdübliche, keine Einschränkung aufweisende Bandbreiten von Vergütungen für die Tätigkeit eines Portfolio-Managers. Diese Bandbreiten führt er alsdann in eine einzige über und kommt dergestalt auf eine Bandbreite fremdüblicher Vergütungen von 13 BP - 70 BP.