Beiden Tätigkeiten misst er eine wichtige strategische Bedeutung zu, ohne jedoch einer Tätigkeit die grössere Bedeutung zuzuerkennen als der andern. Das Risiko gegenüber den Anlegern, d.h. das eigentliche Geschäftsrisiko, ordnet er jedoch hauptsächlich der C AG zu, ebenso anteilig das Investitions- und Marktrisiko. Zum andern Teil wird letzteres Risiko von der Pflichtigen getragen. Dieses somit auf die Seite der C AG neigende Risikoprofil sieht er nachvollziehbar im bilanzierten Eigenkapital der C AG von Fr. 1'374'000.- und der Pflichtigen von Fr. 383'000.- abgebildet.