c) aa) Im 37 Seiten umfassenden Gutachten führt der Experte sachgerecht vorerst eine detaillierte Funktions- und Risikoanalyse bei der Pflichtigen und der C AG durch (Ziff. 3, S. 5 - 15). Gemäss seinen Feststellungen wird dabei die Anlagestrategie, das Marketing, der Vertrieb sowie die Mandantenbetreuung von der C AG bestimmt und das operative Portfolio-Management von der Pflichtigen ausgeübt. Beiden Tätigkeiten misst er eine wichtige strategische Bedeutung zu, ohne jedoch einer Tätigkeit die grössere Bedeutung zuzuerkennen als der andern.