Zusätzlich zur Frage nach den fremdenvergleichskonformen Verrechnungspreisen wurden dem Gutachter die vom kantonalen Steueramt in seiner Eingabe vom 10. Juni 2011 (R-act. 18) eventualiter vorgeschlagenen Ergänzungsfragen zur Beantwortung übergeben (Verfügung vom 29. Juni 2011, R-act. 20 bzw. 38). Diese Zusatzfragen beschlagen einerseits die vom Gutachter ohnehin vorab durchzuführende Funk- tions- (und Risiko-)analyse bei der Pflichtigen und der C AG, die von diesem zu erörternden Grundsätze bei Anwendung der Preisvergleichsmethode, sowie andrerseits die vom kantonalen Steueramt verfochtene Profit-Split Methode.