Dies hat seinen Grund darin, dass bei Fehlen von Fremddaten die Preisvergleichsmethode nicht zum Zug kommen kann und daher auf eine andere Methode abzustellen ist. Die Wahl und Durchführung dieser andern Methode muss dem fachkundigen Gutachter überlassen sein, da hierfür allenfalls weitere branchenspezifische Kenntnisse erforderlich sind, so insbesondere bei der Wiederverkaufspreismethode, die sich an Drittpreisen beim Absatz der Produkte oder Leistungen orientiert, und bei der Kostenaufschlagsmethode, welcher Drittpreise von