b) Die Frage, ob und inwiefern in der Finanzdienstleistungsbranche im freien Markt gebildete Preise für die Ausübung des Portfolio-Managements bei Anlagefonds existieren, ist eine solche tatsächlicher Natur und – entgegen der Auffassung des kantonalen Steueramts – keine Rechtsfrage. Gleiches gilt für die weitere Frage, ob diese Preise, soweit sie denn auch existieren, mit den der Pflichtigen zugeflossenen Vergütungen vergleichbar sind, was nur der Fall ist, wenn die Pflichtige ihr Fondsgeschäft auf vergleichbare Weise wie die zum Vergleich herangezogenen Fonds betreibt.