Demgegenüber führt die Pflichtige in Beschwerde und Rekurs aus, der Markt für Vermögensverwaltungsmandate sei transparent und wettbewerbsintensiv, sodass sich die Bandbreite für marktgerechte Entschädigungen ohne weiteres feststellen lasse. Ihre Tätigkeit bestehe in der Anlage in kotierte Aktien und Obligationen im Rahmen von bestimmten Anlagerichtlinien und stelle eine Standarddienstleistung dar. Für diese bestünden in der Finanzbranche statistisch breit abgestützte Marktdaten.