Innerhalb dieser Kategorie der Standardmethoden ist die Preisvergleichsmethode vor den andern Methoden anzuwenden. Voraussetzung ist allerdings, dass ausreichende Fremddaten vorliegen und diese verlässlich angewendet werden können. Diese Methode vergleicht den zwischen verbundenen Unternehmen vereinbarten Preis unmittelbar mit solchen Preisen, welche unabhängige Unternehmen bei vergleichbaren Verhältnissen vereinbaren (OECD-Richtlinien, Rz 2.5, 2.6, 2.49 und 3.49). Die weiteren Methoden dieser Kategorie sind die Wiederverkaufspreismethode und die Kostenaufschlagsmethode (OECD- Richtlinien, Rz 2.14 und 2.27). Zur zweiten Kategorie der "Geschäftsfallbezogenen