Mit Hilfe der Richtlinien sollen die gegenseitigen Leistungen überprüft und die Grundlage geliefert werden können, ob eine Korrektur der Verrechnungspreise angezeigt ist und entsprechende, in Art. 9 OECD-MA grundsätzlich vorgesehene Gewinnaufrechnungen durch die Steuerbehörden im Einzelfall zuzulassen sind. Das OECD-MA stellt dabei bloss eine Empfehlung für ein Vertragsmuster eines Doppelbesteuerungsabkommens dar (Matteotti/Horn, in: Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, Internationales Steuerrecht, 2015, Einleitung N 4).