3. a) Die Pflichtige erhielt von der C AG den Auftrag für die Ausübung des Portfolio-Managements von drei Anlagefonds (vgl. Verwaltungsvertrag vom 27. November 1997, R-act. 56). Die dafür von der C AG ausgerichtete Entschädigung bemass sich in so genannten Basispunkten (BP) des jeweiligen Fondsvermögens und betrug je 60 BP für den "H Fund" und "I Fund" sowie 80 BP für den "J Fund".