2. Nachdem vorgängig durchgeführte umfangreiche Verhandlungen über ein Ruling hinsichtlich der ausgerichteten Vergütung für die Tätigkeit als Portfolio- Managerin gescheitert waren, führte das kantonale Steueramt im Veranlagungs-/ Einschätzungsverfahren der Steuerperiode 1.10.2006 - 30.9.2007 eine diesbezügliche Untersuchung durch. Es verlangte mit Auflage und Mahnung vom 8. Mai bzw. 30. Juni 2009 detaillierte Angaben zu den Tätigkeiten der Pflichtigen und der C AG bei der Fondsverwaltung/-leitung, eine Darlegung der Kriterien und Grundlagen zur Festlegung der ausgerichteten Vergütung sowie eine Begründung zur vorgenommenen Gewinnaufteilung zwischen den beiden Gesellschaften.