A. 1. Die B AG (ab 13. Mai 2013 A AG, nachfolgend die Pflichtige) war bis zu ihrer Umfirmierung und Zweckänderung in der Vermögensverwaltung, Finanzberatung und Finanzanalyse tätig. Konkret betrieb sie das Fondsgeschäft und bewirtschaftete in der streitbetroffenen Steuerperiode 2006/07 verschiedene kollektive Anlagefonds liechtensteinischen Rechts mit einem Anlagevolumen von rund Fr. 2 Mrd. Diese Fonds verfolgten eine in der konventionellen Vermögensverwaltung verbreitete Anlagestrategie. Die Pflichtige war als Portfolio-Managerin der Fonds tätig, d.h. sie legte das Fondsvermögen an, überwachte es und nahm Anpassungen vor.