Der dadurch hervorgerufene Anschein eines garantierten Abnahmepreises erweist sich aber als rein theoretisch. Vor dem Hintergrund der geschilderten schlechten finanziellen Lage der C AG war nämlich Ende September 2008 höchst fraglich, ob der Wiederverkauf durch Ausübung der Put-Option des Pflichtigen jemals Realität wer- 1 DB.2011.31 1 ST.2011.49 - 15 -