bb) Mit der Investorenvereinbarung vom 27. September 2008 und dem Vertragszusatz vom 24. September 2008 hat sich die Situation insoweit geändert, als der Pflichtige nun eine Put-Option erwarb, welche ihn zum Verkauf der Aktien zu einem Preis von Fr. 10.- berechtigte, während die B AG diese von ihm für Fr. 6.67 erwerben und – da sie an der Put-Option des Pflichtigen teilnehmen durfte – allfällige erworbene Aktien demnach zu mindestens Fr. 10.- verkaufen konnte, zuzüglich weiterer allfälliger Kaufpreiszuschläge im Falle des Erreichens von bestimmten [Leistungszahlen]. Gestützt darauf hat die B am 31. Oktober 2008 30'000 Aktien erworben.