 Das Bezugsrecht wird bis zum 30. Juni 2009 verlängert.  Die B AG nimmt an der Put-Option des Pflichtigen gegenüber den übrigen Investoren teil; sie kann vom Pflichtigen insbesondere zwingend verlangen, dass dieser sie am frühestmöglichen Zeitpunkt (1. Juli 2009) einlöst.  Sie hat Anspruch auf allfällige Kaufpreiszuschläge.  Der Pflichtige gibt die von den Investoren erhaltene Optionsprämie von Fr. 250'000.- anteilsmässig an die Käuferin weiter, indem der Ausübungspreis von Fr. 10.- auf Fr. 6.67 pro Aktie herabgesetzt wird.