stehenden Verpflichtungen respektiere und sie die von ihr im Rahmen des Optionsvertrags vom 1. September 2008 erworbenen Aktien zum Preis von Fr. 10.- pro Aktie an den Pflichtigen zurückverkaufen werde, wenn dieser es verlange, um seinen eigenen Verkaufsverpflichtungen nachkommen zu können. Der Pflichtige räumte der B AG im Gegenzug folgende Rechte ein: