che Auflösung des Arbeitsvertrags vorsehen. In Ziff. 4.1 erhält er eine Put-Option, welche es ihm erlaubt, sämtliche von ihm gehaltenen Aktien der C AG den Investoren zu verkaufen. Gleichzeitig räumt er in Ziff. 4.2 den Investoren eine Call-Option auf dieselben Aktien ein; hierfür erhält er die streitige Optionsprämie von Fr. 250'000.-, zahlbar ab zehn Tagen nach Unterzeichnung. Der Kaufpreis war auf Fr. 1'000'000.- festgesetzt; für den Fall des Erreichens von bestimmten Leserzahlen ab März 2011 waren Kaufpreiszuschläge vorgesehen.