Weiter war er in Ziff. 3.2 damit einverstanden, mit der Gesellschaft eine Vereinbarung über die Aufhebung seines Arbeitsverhältnisses abzuschliessen; diese Aufhebungsvereinbarung soll die entschädigungslose, einvernehmli- 1 DB.2011.31 1 ST.2011.49 -8-