aa) Der Pflichtige war mit Arbeitsvertrag vom 28./29. Juni 2007 von der C AG (früher E AG) als Delegierter des Verwaltungsrats angestellt worden. Dieses Arbeitsverhältnis wurde mit Aufhebungsvereinbarung vom 26./27. September 2008 per 31. Oktober 2008 aufgelöst. Die Investorenvereinbarung war zwischen dem Pflichtigen und einer Investorengruppe abgeschlossen worden, welche 65,5% des Kapitals der C AG repräsentierte; zudem bestand zwischen ihr, dem Pflichtigen und weiteren Aktionären ein Aktionärsbindungsvertrag.