Am gleichen Tag erging der Hinweis direkte Bundessteuer 2008 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 619'000.-. Die Schlussrechnung/Veranlagungsverfügung direkte Bundessteuer wurde am 22. November 2010 versandt. B. Hiergegen liess der Pflichtige am 8. Dezember 2010 Einsprache erheben und beantragen, auf die erwähnten Aufrechnungen zu verzichten. Das kantonale Steueramt wies die Rechtsmittel am 31. Januar 2011 ab. 1 DB.2011.31 1 ST.2011.49 -3-