Mit Einschätzungsentscheid für die Staats- und Gemeindesteuern 2008 vom 8. November 2010 rechnete der Steuerkommissär Fr. 449'999.-, bestehend aus der Optionsprämie der B AG von Fr. 250'000.- und der Abschreibung der Beteiligung von Fr. 199'999.-, als verdeckte Gewinnausschüttung auf, da die Transaktion keinem Drittvergleich standhalte. Dies ergab ein steuerbares Einkommen von Fr. 621'400.- (davon aus qualifizierter Beteiligung Fr. 450'000.-) und ein steuerbares Vermögen von Fr. 1'712'000.-. Am gleichen Tag erging der Hinweis direkte Bundessteuer 2008 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 619'000.-.