A. A (nachfolgend der Pflichtige) […] ist Eigentümer einer 97%-Beteiligung an der B AG. Im April 2007 gründete er zusammen mit weiteren Investoren die C AG, […], und übernahm insgesamt 100'000 Aktien dieser Gesellschaft zum Nennwert von je Fr. 10.-. Mit Vertrag vom 1. September 2008 räumte er der B AG eine Option zum Kauf seiner 100'000 Aktien der C AG zu einem Preis von Fr. 10.- pro Aktie ein; als Gegenleistung erhielt er eine Optionsprämie von Fr. 2.50 pro Aktie in bar, insgesamt Fr. 250'000.-.