Steuerminimierung gleichzusetzen (BGr, 12. März 2010, 2C_658 + 659/2009, E. 3.3.2). Mithin ist das objektive Bild entscheidend (so auch Züger, S. 545/6). Bei einem Vorbezug wie hier weniger als ein Jahr nach dem Einkauf ist deshalb nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ohne Weiteres auf einen unzulässigen Einkauf zu schliessen. 2. Gestützt auf diese Erwägungen sind die Rechtsmittel abzuweisen. Ausgangsgemäss sind die Rekurs- und Beschwerdekosten den Pflichtigen aufzuerlegen (Art. 144 Abs. 1 DBG und § 151 Abs. 1 StG). Demgemäss erkennt die Kammer: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Der Rekurs wird abgewiesen. […]