Bekanntlich sind denn auch in der Schweiz keine Pensionskassen aufgrund des Betrugsfalls Madoff zusammengebrochen. Gegen die Sachdarstellung der Pflichtigen spricht aber insbesondere der Umstand, dass der Pflichtige sich auch schon vor dem Einkauf mit dem Gedanken trug, einen Teil des Vorsorgekapitals bereits 2009 wieder zu beziehen. Gemäss einer Anfrage vom 25. November 2008 wollte er sich nämlich 20% seines Alterskapitals als Kapitalleistung auszahlen lassen, und zwar entsprechend der Reduktion seiner Arbeitsleistung um 20%. Eine entsprechende Anfrage um Bezug des Vorsorgekapitals in vier Teilschritten wurde indessen vom kantonalen Steueramt am 1. Dezember 2008 abschlägig beurteilt.