Indessen ist es schwer nachzuvollziehen, dass der Pflichtige – seines Zeichens Buchhalter/Controller und Eigentümer einer Treuhand- und Revisionsunternehmung und damit im Bereich der Vermögensanlage bewandert sowie allgemein mit der Beurteilung wirtschaftlicher Fragen vertraut – sich durch die dramatisierende Berichterstattung der Medien und die unreflektierten Leserkommentare hat zu einem solchen Schritt hinreissen lassen. Bekanntlich sind denn auch in der Schweiz keine Pensionskassen aufgrund des Betrugsfalls Madoff zusammengebrochen.