Der von den Pflichtigen als Auslöser angeführte Fall des Milliardenbetrügers Madoff ist allerdings in der Tat erst unmittelbar nach dem Einkauf bekannt geworden, weshalb ihre Ausführungen insofern als plausibel erscheinen. Indessen ist es schwer nachzuvollziehen, dass der Pflichtige – seines Zeichens Buchhalter/Controller und Eigentümer einer Treuhand- und Revisionsunternehmung und damit im Bereich der Vermögensanlage bewandert sowie allgemein mit der Beurteilung wirtschaftlicher Fragen vertraut – sich durch die dramatisierende Berichterstattung der Medien und die unreflektierten Leserkommentare hat zu einem solchen Schritt hinreissen lassen.