cc) Die Pflichtigen machen weiter geltend, mit dem Vorbezug 2009 sei keine Steuerersparnis beabsichtigt worden; vielmehr seien sie aufgrund des Skandals um den Milliardenbetrüger Madoff bezüglich der Sicherheit der Pensionskassen zutiefst verunsichert worden. Mit dem Vorbezug hätten sie das Risiko streuen wollen, indem dadurch die Festhypothek auf ihrem selbstbewohnten Einfamilienhausgrundstück hätte abgelöst werden sollen. Dieser Plan sei erst nach dem Einkauf gefasst worden.