aa) Als Erstes verweisen sie auf die Analyse des erwähnten Bundesgerichtsentscheids durch die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) vom 3. November 2010. Darin kam die SSK zum Schluss, den Bundesgerichtsentscheid mit Rücksicht auf die unterschiedliche bisherige kantonale Praxis in dieser Frage erst für Einkäufe ab 2010 zwingend anzuwenden. Für früher getätigte Einkäufe könnten die kantonalen Steuerbehörden die Abzugsberechtigung nach Massgabe ihrer bisherigen Praxis beurteilen (Ziff. 3 der Analyse).