79b Abs. 3 BVG so auslegt, dass jegliche Kapitalauszahlung in der Dreijah- 1 DB.2011.30 1 ST.2011.48 -5- resfrist missbräuchlich ist und jede während der Sperrfrist erfolgte Einzahlung vom Einkommensabzug somit ausgeschlossen werden muss. In der Folge hielt das Bundesgericht fest, dass Kapitalauszahlungen in der Dreijahresfrist konsequent und grundsätzlich ausnahmslos mit missbräuchlicher Steuerminimierung gleichzusetzen sind.