Der Steuerkommissär teilte darauf mit Einschätzungsvorschlägen für die Steuerperiode 2008 vom 14. Juli 2010 mit, dass er deshalb den Einkauf als Steuerumgehung betrachte und nicht zum Abzug zulassen könne. Entsprechend wurden die Pflichtigen am 20. August 2010 für die Staats- und Gemeindesteuern 2008 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 336'200.- und einem steuerbaren Vermögen von Fr. 1'857'000.- und für die direkte Bundessteuer mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 333'800.- eingeschätzt. Die Bundessteuerrechnung/Veranlagungsverfügung wurde am 13. September 2010 eröffnet.