Richner/Frei/Kaufmann/Meuter (§ 12 N 9 StG) halten dafür, es könne nicht abgeleitet werden, der Gesetzgeber habe eine andere Lösung als im DBG angestrebt, d.h. die Solidarhaftung der Ehegatten falle bei Getrenntleben der Ehegatten bei den Staats- und Gemeindesteuern ebenfalls weg. Gegenteiliger Auffassung sind das kantonale Steueramt sowie die gegen einen diesbezüglichen Entscheid einer Gemeinde angerufenen Rechtsmittelmittelinstanzen (Entscheid der Finanzdirektion vom 21. Mai 2007, B 17/2007, www.ZHEntscheide.zh.ch und Urteil des Bundesgerichts, BGr, 13. Dezember 2007, 2C_306/2007 E. 3.2, www.bger.ch). Wie es sich damit verhält, kann vorliegend offen bleiben, da für die Be-