A. A und B (nachfolgend die/der Pflichtige bzw. zusammen die Pflichtigen) leben seit April 2008 getrennt. In der noch gemeinsam unterzeichneten Steuererklärung 2006 deklarierten sie ein steuerbares Einkommen von Fr. 74'000.- (direkte Bundessteuer) bzw. Fr. 74'700.- (Staats- und Gemeindesteuern) sowie ein steuerbares Vermögen von Fr. 949'000.-. Letzteres entsprach gegenüber dem Vorjahr einer Vermögenszunahme von Fr. 372'000.-. Eine diesbezügliche Auflage des Steuerkommissärs beantworteten beide Pflichtigen, der Ehemann unter Beilage einer korrigierten Steuererklärung 2006, womit nur noch eine Vermögensvermehrung von Fr. 144'890.- ausgewiesen wurde.