Steuerperiode Einkommen Fr. 2009 steuerbar 274'100.- satzbestimmend 126'600.-. b) Die Beschwerde wird hinsichtlich der Steuerperiode 2008 abgewiesen. 2. a) Der Rekurs wird hinsichtlich der Steuerperiode 2009 teilweise gutgeheissen. Der Rekurrent wird für die Staats- und Gemeindesteuern wie folgt eingeschätzt (Tarif gemäss § 35 Abs. 1 bzw. § 47 Abs. 1 StG; Grundtarif):