Da die Einkommenssteuertarife mit ihrer progressiven Ausgestaltung auf regelmässig zufliessende Einkünfte zugeschnitten sind, würde eine uneingeschränkte Besteuerung der Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen zu einer Verzerrung führen (Richner/Frei/Kaufmann/Meuter, Art. 37 N 2 DBG und § 36 N 4 StG, auch zum Folgenden).