1 DB.2011.292 + 293 1 ST.2011.378 + 379 -6- Damit sind die Darlehenszinsen nicht periodisch im Zeitpunkt der Entstehung, sondern erst mit der Bezahlung als zugeflossen zu betrachten. Dies räumt denn auch der Pflichtige ein, hat er doch in den Steuerperioden 2006 und 2007 die Zinsen nicht mehr deklariert.