Markus Weidmann, Realisation und Zurechnung des Einkommens, IFF Forum für Steuerrecht, 2003, S. 99). Ist der Schuldner nicht zahlungsfähig oder nicht zahlungswillig, kann hingegen nicht vom Erwerb eines festen Anspruchs gesprochen werden (Peter Locher, Kommentar zum DBG, 2001, Art. 16 N 21). Bei wiederkehrenden Zahlungen liegt eine besondere Unsicherheit ab jenem Zeitpunkt vor, ab welchem die Einkünfte nicht mehr erhältlich zu machen sind (StE 1998 B 21.1 Nr. 6).