In den Steuererklärungen 2008 und 2009 teilte der Pflichtige die Darlehenszinsen auf die Weise auf, dass er nur die auf 2009 entfallenden Zinsen in dieser Steuerperiode deklarierte und alle restlichen Zinsen (für 2008 sowie die Nachzahlungen der Vorjahre) in der Steuerperiode 2008. Mit Eingabe vom 16. Dezember 2010 korrigierte er die Deklaration insoweit, als bezüglich des Darlehens I für 2008 zusätzlich Fr. 21'105.- für den Zeitraum 1.1. – 31.5.2006 hinzuzuzählen, beim Darlehen II hingegen Fr. 10'576.- für den Zeitraum 1.6. – 22.11.2006 abzuziehen waren (T-act. 65). Dies ergab folgende Aufteilung: