- Bezüger einer Hilflosenentschädigung leichten Grades: Fr. 2'500.- - Bezüger einer Hilflosenentschädigung mittleren Grades: Fr. 5'000.- - Bezüger einer Hilflosenentschädigung schweren Grades: Fr. 7'500.- Einen jährlichen Pauschalabzug von Fr. 2'500.- können im Weiteren unabhängig vom Bezug einer Hilflosenentschädigung folgende behinderte Personen geltend machen: - Gehörlose - Nierenkranke, die sich einer Dialyse unterziehen müssen."